Abgeordnete müssen das Grundgesetz achten: Keine Verfassungsfeinde ins Parlament!

Zur Bundestagswahl im September treten zahlreiche Verfassungsfeinde an. Wie anders soll man Abgeordnete bezeichnen, die wiederholt verfassungswidrige Gesetze verabschiedet haben?
Alle, die mehr als einem Gesetz zugestimmt haben, das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt wurde, haben sich damit für ein weiteres Mandat im Deutschen Bundestag disqualifiziert. Schließlich ist das Grundgesetz die Geschäftsgrundlage der gesetzgeberischen Arbeit.
Doch offenbar kümmert das die meisten Politiker wenig. Umso wichtiger wird, ihnen im Wahlkampf ihre wiederholten Entscheidungen auf Kosten der Freiheitsrechte und der Meinungsfreiheit vorzuhalten. Genau das hat die Humanistische Union Marburg vor.

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