Enttäuscht äußerte sich die Humanistische Union über das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel vom Mittwoch (2. Juli) Im Streit um das Wommelshäuser Kindergartengebet hatte das höchste hessische Verwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz in Gießen bestätigt: Im Kindergarten „Sonnenschein“ des Bad Endbacher Ortsteils Wommelshausen darf weiter gebetet werden.
Der fünfjährige Nicki und seine Eltern hatten dagegen geklagt, dass der kommunale Kindergarten religiöse Handlungen unterstützt. Nach dem Grundgesetz ist der Staat zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.
Diese Neutralitätspflicht sahen die Kasseler Richter als erfüllt an, wenn dem Kind die Teilnahme am Tischgebet freigestellt würde. Sie verwarfen damit den Antrag der Wommelshäuser Familie auf Erlass einer Anordnung endgültig.
Den Klägern bleibt nun nur noch die Möglichkeit eines Gangs nach Karlsruhe. Der HU-Ortsverband Marburg wird diese Option gemeinsam mit dem Vater Bernd Noll und Rechtsanwalt Dr. Peter Hauck-Scholz prüfen. Enttäuscht zeigte sich HU-Pressesprecher Dragan Pavlovic am Donnerstag (3. Juli) aber über den Tenor des Urteils.
„Wir haben die Urteilsbegründung noch nicht ausführlich lesen und würdigen können“, erklärte Pavlovic. „Uns ist aber völlig unverständlich, warum der einzige kommunale Kindergarten im Bereich von Bad Endbach auf das Beten nicht verzichten will. Immerhin gibt es dort vier kirchliche Kindergärten, denen niemand das Tischgebet verweigern wird.“
Dragan Pavlovic