pm 27/06: Opfer als Täter und Täter als Opfer? – Berufungsverhandlung in der Polizisten-Affäre am 24.11.2006

Verhindert die Justiz durch eine zweifelhafte Rechts-Auslegung eine wirksame Gegenwehr gegen neofaschistische Straftäter? Antworten auf diese Frage muss nach Ansicht der Humanistischen Union (HU) ein Prozess am Freitag (24. November) vor dem Landgericht Marburg geben. Der HU-Ortsverband Marburg wird die Verhandlung im Strafverfahren gegen den Amöneburger Physiker Dr. Ulrich Brosa kritisch begleiten.
Der stellvertretende HU-Ortsvorsitzende Dragan Pavlovic hatte schon die erstinstanzliche Verhandlung am Freitag (1. Juni) als Prozessbeobachter verfolgt. Seinen Bericht hatte die HU Marburg damals schon auf ihrer Internet-Seite www.hu-marburg veröffentlicht.
Zum Erstaunen der meisten Prozessbesucher war Brosa seinerzeit wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG) zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt worden. Angeklagt worden war er, weil er einen Auszug aus dem Bundes-Zentralregister veröffentlicht hatte. Darin waren Angaben zu früheren Strafverfahren gegen den Amöneburger Polizisten-Sohn Frank L. enthalten gewesen. Der Aktivist der rechtsradikalen Burschenschaft „Berger88“ hatte am 6. April 1998 das Haus des Physikers angegriffen und dessen Bewohner bedroht.
Nach dem Paragraphen 43 des Bundes-Datenschutzgesetzes ist die Veröffentlichung schutzwürdiger Daten lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar ist sie nur dann, wenn mit der Preisgabe der Informationen dem Betroffenen gezielt geschadet werden soll.
Geschadet aber hatte der Betroffene dem Physiker, der sich dagegen mit der Veröffentlichung der Daten wehren wollte. Nach dem Paragraphen 14 des Bundes-Datenschutzgesetzes ist die Veröffentlichung auch schutzwürdiger Daten dann erlaubt, wenn dadurch eine Person oder die Allgemeinheit geschützt werden soll. Auf diese Regelung beruft sich Brosa.
Der Angriff gegen ihn und sein Haus war seinerzeit nicht bestraft worden. Vielmehr hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Polizisten-Sohn eingestellt.
Brosa hingegen sah in einer Veröffentlichung der früheren Straftaten des Angreifers eine Möglichkeit, sich und andere vor dem gewalttätigen jungen Mann zu schützen.
Die Kriminalisierung des Antifaschisten hält der HU-Ortsverband Marburg für einen juristischen und politischen Skandal: „Ständig beklagen Politiker das Erstarken rechtsextremer Parteien“, erklärte der Marburger HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke. „Wenn aber Gerichte die Neofaschisten mit Samthandschuhen anfassen oder gar gänzlich schonen, während sie gleichzeitig mit übergroßer Schärfe gegen Antifaschisten vorgehen, dann ist das keine Rechtsprechung, sondern eine Rechts-Sprechung.“
In dem Verfahren gegen Brosa könnte die Marburger Justiz am Freitagmorgen ab 9 Uhr beweisen, dass sie nicht die Opfer zu Tätern umdefiniert und mit Strafen überzieht, sondern ihr Augenmerk auf die neofaschistischen Straftäter richtet. Den Vorsitzenden Richter Dr. Ullrich forderte der HU-Ortsvorsitzende auf, die Vorwürfe gegen Brosa fallenzulassen und das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger regte Hannke an, dem Verfahren durch persönliche Präsenz und Diskussionen darüber die nötige öffentliche Aufmerksamkeit Zu verschaffen.

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*