pm 6/07: Maulkorb für die Humanistische Union? – Verhandlung am Freitag um 10 Uhr in Raum 154 des Amtsgerichts Marburg

„Es kann nicht angehen, dass jemand Morddrohungen verschickt und dem Opfer hinterher gerichtlich verbieten lässt, das öffentlich zu machen“, empört sich der Marburger Journalist Franz-Josef Hanke. Genau so aber ist es dem Amöneburger Physiker Dr. Ulrich Brosa ergangen. Eine Pressemitteilung des HU-Ortsverbands Marburg zur Hauptverhandlung über diese Verbotsverfügung des Amtsgerichts Kirchhain möchte der Urheber dieser Morddohung der Humanistischen Union (HU) nun ebenfalls gerichtlich verbieten lassen. Die Verhandlung über seinen Antrag findet am Freitag (9. März) um 10 Uhr im Amtsgericht Marburg statt.

In einer Eidesstattlichen Versicherung hatte der Antragsteller gegenüber dem Gericht beteuert, er habe niemals Morddrohungen an Brosa versandt. Dem HU-Ortsverband Marburg liegt jedoch die Kopie eines Strafbefehls vor, in dem die Justiz festgehalten hat, der Betreffende habe den Versand der Morddrohung gestanden. Dieser Strafbefehl ist rechtskräftig!
In der angegriffenen Pressemitteilung hatte der HU-Ortsverband Marburg die Frage gestellt, ob die Justiz aggressive Neonazis schützt oder aber deren Opfer. Den Urheber einer Morddrohung als „aggressiv“ einzustufen, hält der HU-Ortsverband Marburg für eine absolut nachvollziehbare Einschätzung.

Als Mitbegründer der Amöneburger Burschenschaft „Berger-88-“ ist er nach Einschätzung des HU-Ortsverbands Marburg auch als Neonazi einzustufen. In seinem Auftreten bediene sich dieser 1992 eingetragene Verein einer Vielzahl einschlägiger Neonazi-Symbole, die – zumindestens in ihrer Häufung – ein eindeutiges Bild ergeben. Allein die Zahl „88“ im Vereinsnamen – satzungsgemäß in Spiegelstrichen dargestellt – weise schon auf diese Ausrichtung hin, meint die Humanistische Union.

„Wir haben kein Interesse, jemanden öffentlich an den Pranger zu stellen“, erklärte der HU-Ortsvorsitzende. Das tue der Antragsteller durch seine wiederholten Äußerungen im Internet immer wieder selbst. Der HU-Ortsverband Marburg habe niemals seinen vollständigen Namen veröffentlicht.

Einer Bürgerrechtsorganisation wie der Humanistischen Union müsse es aber erlaubt sein, Opfer von Straftaten öffentlich zu unterstützen und auf entsprechende Gerichtsverhandlungen hinzuweisen. Dafür sei auch eine leicht anonymisierte oder in Sonderfällen gar eine vollständige Namensnennung nötig und legitim.

„Politikerinnen und Politiker fordern die Bürgerinnen und Bürger immer wieder wortreich auf, Gesicht zu zeigen gegen Neonazis. Wenn man das dann aber wirklich tut, wird man dafür auch noch vor Gericht gebracht wie Ulrich Brosa“, beklagte Hanke. Der HU-Ortsvorsitzende ist sich sicher, dass das Amtsgericht Marburg am Freitagvormittag eine Entscheidung treffen wird, die dem Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Neonazis und der Meinungsfreiheit Vorrang vor dem Schutz der Täter einräumen wird.

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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