VEB Horch und Guck feiert fröhliche Urständ – Bouffier begründet gewünschten Verfassungsbruch mit begangenem Rechtsbruch

Einen geplanten Verfassungsbruch hat Volker Bouffier am Freitag (18. April) mit einem vorangegangenen Rechtsbruch begründet. Fahndern des Bundeskriminalamts (BKA) möchte der hessische Innenminister künftig die Möglichkeit einräumen, Räume auch unverdächtiger Personen zu betreten. Begründet hat er seine Forderung mit Vorgängen rund um die Verhaftung angeblich islamistischer Terroristen im Sauerland.

Dort hätten Beamte eine Garage betreten. Eine 36-prozentige Wasserstoffperoxyd-Lösung haben sie Zeitungsberichten zufolge heimlich gegen eine auf drei Prozent verdünnte Lösung ausgetauscht. Damit hätten sie „Schlimmeres verhindert“, beteuerte Bouffier.

Was sie getan hätten, das müsse das geplante BKA-Gesetz Ermittlern des Bundeskriminalamts künftig erlauben, forderte er. Damit rechtfertigte er zugleich einen Rechtsbruch durch die Ermittler im Sauerland, deren Handlungsweise gegen gültige Gesetze verstoßen hatte.

Zusätzlich möchte der hessische Innenminister diesen Rechtsbruch nun im Gesetz verankern. Dabei würde eine derartige Regelung gegen das grundgesetzlich garantierte Recht jedes Bürgers auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ verstoßen.

Aber die Grundrechte scheinen Bouffier und auch seinem Amtskollegen im Bundesministerium ziemlich schnuppe zu sein. So hat Wolfgang Schäuble in seinem Entwurf für ein BKA-Gesetz auch den „Großen Späh-Angriff“ festgeschrieben, der eine Video-Überwachung auch der Wohnungen unverdächtiger Kontaktpersonen von Verdächtigen vorsieht.

„Big Brother is watching You“, warnte der Schriftsteller George Orwell in seinem berühmten Roman „1984“. Seine schlimmsten Horrorvisionen möchte Schäubles BKA-Gesetz in die bundesdeutsche Polizei-Praxis umsetzen. Die Praktiken des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (StaSi) würden so wieder fröhliche Urständ feiern!

Peinlich ist vor allem aber, dass die Bundesjustizministerin diese Regelungen akzeptiert hat. Brigitte Zypries stand zwar wohl unter enormem Einigungsdruck, aber die Grundrechte der Bürger hätte die SPD-Politikerin nicht so einfach zur Disposition stellen dürfen.

Offenkundig wird an diesem Fall einmal mehr, dass weder die Mehrheit der regierenden SPD, noch die übergroße Mehrheit von CDU und CSU die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Sonst hätte Bundeskanzlerin Angela Merkel ihrem wildgewordenen Innenminister längst die Rote Karte zeigen müssen.

Die schier unerschöpfliche Gier der Mächtigen nach mehr und immer noch mehr Macht beflügelt auch die Polizei-Strategen zum ruf nach immer ausufernderen Maßnahme-Katalogen. Argumentative Schützenhilfe leisten ihnen dabei ausgerechnet jene „Terroristen“, die die sogenannten „Sicherheitspolitiker“ mit immer heftigeren Beschimpfungen wortreich bekämpfen. Auf der Strecke bleiben dabei die Freiheitsrechte der Bevölkerung, die so nicht nur durch die Drohung fundamentalistischer Islamisten terrorisiert wird, sondern schlimmer noch durch den polizeilichen Abwehrkampf dagegen.

Nicht zuletzt wegen dieser Paradoxie vermuten manche gar, der islamistische Terror sei in Wirklichkeit eine Ausgeburt westlicher Geheimdienste. Sie hätten einige Anschläge selber in Auftrag gegeben, um damit Stimmung für eine weitere Einschränkung demokratischer Rechte zu machen.

Angesichts der Eile und der Dreistigkeit, mit der Schäuble und die meisten seiner Länder-Kollegen den Abbau der Freiheitsrechte vorantreiben, erscheinen derartige Befürchtungen nicht gerade gänzlich grundlos. Schließlich gilt immer noch die alte Weisheit der US-amerikanischen Gründerväter: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird Beides verlieren.“

Franz-Josef Hanke

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