Anwalt klagt über Richter – Gießener Gericht schloss Zuschauer radikal aus

Seit dem 26.08.2008 findet vor dem Amtsgericht in Gießen ein Strafprozess gegen zwei Genfeldbefreier statt. Sie sollen laut Anklage am 02.06.2006 in Gießen ein gentechnisches Versuchsfeld der JLU Gießen erheblich beschädigt haben.

Am 29.08.2008 und 04.09.2008 fanden zwei weitere Hauptverhandlungstage statt. Die Verhandlung wird durch Herrn Vizepräsidenten des Amtsgerichts Gießen Dr. Oehm als Strafrichter geleitet.

In der Verhandlung vom 29.08.2008 äußerte er sich mehrfach despektierlich gegenüber der zahlreich vertretenen Öffentlichkeit. Einzelne Zuschauer bezeichnete er als „Kinder“, die sich nicht benehmen könnten. Anderen Zuschauern hielt er vor, „keine Erziehung“ genossen zu haben. Eine Zuschauerin, die angesichts des weiteren Verhandlungsverlaufs den Kopf schüttelte, lies er wegen ungebührlichen Verhaltens schließlich gewaltsam aus dem Gerichtssaal entfernen. Diese Zuschauerin wurde dabei teilweise entkleidet und beschwerte sich über sexistische Übergriffe, worauf sie lautstark aufmerksam machte.

Am 04.09.2008 erschien eine Zuschauerin, die ein weißes Tuch vor dem Mund trug. Zu dieser Zeit waren die beiden Angeklagten wegen intensiver Einlasskontrollen noch nicht anwesend. Herr Dr. Oehm fuhr die Zuschauerin sofort an, sie solle die „Vermummung“ entfernen. Die Zuschauerin nahm daraufhin nach kurzem Zögern das Tuch herunter und sagte sachlich und ruhig, dass sie dieses trage, weil Herr Dr. Oehm ihr in der letzten Sitzung verboten habe, sich zu äußern. Daraufhin schloss Herr Dr. Oehm auch diese Zuschauerin von der Verhandlung, die noch gar nicht begonnen hatte, aus.

Der Angeklagte gab Widerrede. Er wurde inzwischen ebenfalls von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Die Verteidigung erklärte schriftlich, dass sie die weitere Verhandlung ohne einen der beiden Angeklagten und die ausgeschlossenen Zuschauer durch ihre Anwesenheit nicht legitimieren wolle. Sie verließ den Gerichtsort.

Im Beschluss vom 03.09.2008 führt Dr. Ohm zu den Verfahrenstatsachen folgendes aus:

„… Der Ausschluss von der weiteren Fortdauer der Hauptverhandlung beruht auf $ 177 GVG. Die Zuschauerin O. hat bereits im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren Zuschauern die Hauptverhandlung vom 26.08.2008 durch provozierende Gesten (demonstratives Zuhalten des Mundes) und vom 29.08.2008 durch verächtliches Lachen und demonstrativ abfälliges Kopfschütteln gestört. Jeweils vorangegangene Ermahnungen wegen ähnlicher Störungen waren fruchtlos geblieben. Deshalb musste sie jeweils des Verhandlungssaales venruiesen werden und, weil sie diesen Verweisen nicht freiwillig Folge leistete, durch die Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Am 29.08.2008 leistete sie, unterstützt von einer weiteren zuschauenden Person, so erheblichen Widerstand, dass es der Mitwirkung mehrerer Wachtmeister über mehrere Minuten hinweg bedurfte, um die Anordnung durchzusetzen. Dieses Verhalten der Zuschauerin O., gerade auch die Steigerung ihres jeweils geleisteten Widerstandes und die dadurch begründete Gefahr von Verletzungen der eingesetzten Wachtmeister, rechtfertigt die Erwartung, dass sie auch bei neuerlichem Einlass zur Hauptverhandlung deren Gang wiederum erheblich stören wird und erneut zwangsweise aus dem Saal entfernt werden muss. Deshalb ist sie von der Fortdauer der Hauptverhandlung
auszuschließen, um die Ordnung in der Hauptverhandlung sicherzustellen. …“ (Es folgt die rechtliche Begründung)

Der im Beschluss festgestellte Sachverhalt ist im höchsten Maße „strittig“. Viele Zuschauer haben Mitschriften des Geschehens gefertigt, die eindeutig im Widerspruch zu den tatsächlichen Ausführungen im Beschluss vom 03.09.2008 stehen. Ein Beispiel:
„Während der Hauptverhandlung kam es zu einer Diskussion zwischen der Verteidigung und dem Gericht. Es ging um die Frage, inwiefern gentechnische Fragestellungen an den Zeugen Herrn Langer (Sicherheitsbeauftragter des Genfeldes, Biologe an der JLU Gießen) zulässig seien. Daraufhin äußerte sich eine Zuschauerin mit Kopf schütteln. Der vorsitzende Richter, Herr Dr. Öhm, verwies die Zuschauerin des Saales, da sie durch ihr unmanierliches Verhalten die Verhandlung stören würde. Die Zuschauerin weigerte sich den Raum zu verlassen und wurde daraufhin gewaltsam des Saales verwiesen. Der Verteidiger rügte anschließend den Ausschluss der Öffentlichkeit, da ein Kopfschütteln noch keinen hinreichenden Grund für einen Ausschluss darstelle. Danach kommentierte der Richter, dass es ihm erlaubt sei Personen aus dem Sitzungssaal zu entfernen, die seinen Anweisungen keine Folge leisten. Herr Dr. Öhm äußerte dann noch an die Zuschauer gewannt, dass er sich dies unmanierliche Verhalten von Personen, die keine Erziehung genossen hätten, nicht gefallen lassen muss. Nach diesem Ausspruch verließen mehrere Zuschauer freiwillig den Saal, wobei mehrere ihre Empörung über diesen Ausspruch äußerten. Eine weitere Zuschauerin wurde daraufhin angewiesen den Saal zu verlassen. Die Zuschauerin weigerte sich den Saal zu verlassen, wobei sie sich mit den neben ihr sitzenden Zuschauern einhakte um nicht gewaltsam aus dem Saal entfernt werden zu können. Durch diesen Widerstand dauerte es mehrere Minuten und bedarf mehrerer Justizbeamten bis die Zuschauerin aus dem Saal gebracht werden konnte.“
Dieses Protokoll stammt von einer am 29.08.2008 im Sitzungssaal anwesenden und juristisch vorgebildeten Zuschauerin. Der Name dieser Zuschauerin ist der Verteidigung bekannt.
Die Verteidigung protestiert mit dieser Presseerklärung gegen die Verhandlungsführung des Herrn Dr. Oehm. Sachliche Gründe für ein solches Vorgehen gab es nicht. Die Maßnahmen haben eine Einschüchterung der Öffentlichkeit, deren Aufgabe es ist, die Justiz zu kontrollieren, zur Folge. Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen.

RA Tronje Döhmer – 04.09.2008

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