pm 7/09: Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz muss überbordende Überwachung wirksam begrenzen – ESBR fordert umgehende Regelung

Einen wirksamen Datenschutz am Arbeitsplatz fordert die Humanistische Union (HU). Einstimmig hat sich der Arbeitskreis „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) des HU-Ortsverbands Marburg am Dienstag (9. Juni) für ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz ausgesprochen. Die Thematik wird am Freitag (12. Juni) auch bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Humanistischen Union in Frankfurt behandelt.

Immer öfter waren in den zurückliegenden Monaten Meldungen über einen verantwortungslosen Umgang mit persönlichen Daten von beschäftigten zu lesen oder zu hören. Große Unternehmen haben Beschäftigte mit Video-Anlagen überwacht, ausgespäht, ihre Daten mit anderen Datensätzen abgeglichen, ihre Krankenakten gesammelt oder sie sogar von Detekteien beschatten lassen. Auch Telefonate und e-Mails wurden abgefangen und überprüft.

Begründet wurden diese Maßnahmen meist mit der Abwehr von Korruption oder anderen Schäden für das Unternehmen. Mitunter wurden dabei jedoch Hunderttausende unter Generalverdacht gestellt.

„Bei staatlichem Handeln gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, erklärte Franz-Josef Hanke. „Dieser Grundsatz muss auch in der Privatwirtschaft gelten.“

Zudem sieht der 2. Vorsitzende des HU-Ortsverbands Marburg in einigen der jetzt bekannt gewordenen Maßnahmen eine subtile Form von Selbstjustiz: „Ermittlungen bei Diebstahls- oder Korruptionsverdacht obliegen der staatlichen Justiz.“

„Es könne nicht angehen, dass Firmen ihre Beschäftigten ausspionieren, meinte Hanke:A „StaSi-Methoden haben weder in Behörden, noch in Betrieben etwas zu suchen.“

Deswegen hat der ESBR der Bundesdelegiertenkonferenz der HU einen Antrag vorgelegt, in dem der Marburger Arbeitskreis wirksame Mechanismen zum Schutz der Arbeitnehmer und ihrer persönlichen Daten fordert. Geschehen soll das nach Auffassung des ESBR durch empfindliche Strafen für Verstöße gegen den Datenschutz.

„Wer Arbeit hat, der wird in manchen Unternehmen bedroht, sobald er sich für die Bildung eines Betriebsrats engagiert“, erläuterte Hanke weiter. „Wer keine Arbeit hat, der wird ebenfalls überwacht und eingeschüchtert. Das nennen die Urheber von Hartz IV dann vollmundig: Fördern und Fordern.“

Die Freiheitsrechte sind nach Überzeugung der HU nur dann verwirklicht, wenn die Bürgerinnen und Bürger sie auch ohne Furcht vor Repressalien wahrnehmen können. Zu diesen Rechten gehört auch das vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz abgeleitete „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“.

Dieses Recht darf nach Ansicht des ESBR nicht vor Werkstoren und Bürotüren Halt machen. Der Staat als Gesetzgeber sei auch in der Pflicht, die Grundrechte der Menschen am Arbeitsplatz zu schützen. „Deswegen muss ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erlassen werden, das diesen Namen auch verdient“, erklärte Hanke abschließend.

Franz-Josef Hanke

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