pm 9/09: Polizei und Justiz müssen Recht respektieren – HU fordert Konsequenzen für rechtswidrigen Freiheitsentzug

Den „großzügigen“ Umgang von Behörden mit den Freiheitsrechten der Bürger kritisiert die Humanistische Union (HU). Besonders empört hat die mittelhessische Regionalgliederung der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands ein Fall von Freiheitsberaubung, der sich am 15. Juli 2009 in Gießen zugetragen hat.

Nach einem Strafprozess, bei dem es um eine Gen-Feldbefreiung in Gießen ging, hatte eine Demonstrantin mit Kreide an eine Wand des Landgerichtsgebäudes die Parole „Weg mit dem Gen-Scheiß!“ geschrieben. Daraufhin wurde sie von Polizeibeamten verhaftet. Anschließend wurde sie mindestens elf Stunden lang bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr in Haft festgehalten.

Eine Bekannte der Verhafteten informierte einen Giessener Rechtsanwalt. Auf dessen Frage, wer die Inhaftierung veranlasst habe, antwortete der zuständige Polizeibeamte ihm, das habe der Landgerichtspräsident angeordnet.

Der Hinweis des Anwalts, dass der Landgerichtspräsident dafür nicht zuständig sei und somit keine Rechtsgrundlage für die Ingewahrsamnahme bestehe, führte zu einer nachträglichen „Korrektur“. Nun gab die Polizei an, die zuständige Haftrichterin habe die Festsetzung der Demonstrantin angeordnet.

Auf Nachfrage des Strafverteidigers hieß es dann, diese Anordnung habe die Richterin der Polizei telefonisch übermittelt. Auf die weitere Rückfrage, wann die Richterin denn die Verhaftete angehört habe, zuckten die Beamten nur mit den Achseln. Angehört worden war die Inhaftierte nie.

Eine Anhörung der Betroffenen ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Anordnung einer Inhaftierung. Nach Einschätzung der Betroffenen besteht der Verdacht, dass zu ihrem Nachteil eine gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt begangen worden ist. Das Landgericht Gießen hat in seinem Beschluss vom 17. August 2009 festgestellt, „dass die Freiheitsentziehung der Betroffenen in der Zeit vom 15.07.2009, 21.00 Uhr
Bis zum 16.07.2009, 6.00 Uhr auf der Grundlage der Anordnung durch das Amtsgericht Gießen rechtswidrig war“.

Nach Beobachtung des HU-Ortsverbands Marburg häufen sich ähnliche Vorkommnisse in der mittelhessischen Justiz. Die mittelhessische Bürgerrechtsorganisation verlangt deswegen eine unabhängige Untersuchung der Vorkommnisse und rechtliche Konsequenzen für alle daran Beteiligten.

Franz-Josef Hanke

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