16 Punkte für eine Verbesserung der Justiz hat der Arbeitskreis Justizreform (AKJuR) der Humanistischen Union (HU) ausformuliert. Diesen Forderungskatalog hat der HU-Ortsverband Marburg am Donnerstag (11. März) in Gießen vorgestellt.
Mit dem Papier möchte die Arbeitsgruppe der nord- und mittelhessischen HU-Regionalgliederung Anstöße zur Demokratisierung der Rechtsprechung vermitteln. Seit seiner Gründung im April 2006 hat der AKJuR über Möglichkeiten zur Erhöhung der Gerechtigkeit von Gerichtsentscheidungen und anderen Aktivitäten der Justizorgane in Deutschland diskutiert.
Im Laufe der Zeit haben sich aus diesen Diskussionen einige Forderungen herauskristallisiert. 17 Vorschläge hat der Arbeitskreis dann in dem Forderungskatalog zusammengefasst.
Die vorgeschlagenen Änderungen reichen dabei von einer Verbesserung der Transparenz bei den Justizorganen über eine demokratischere Berufung von Richtern bis hin zu wirksameren Kontrollen der Justiz. Der Instanzenzug hat sich nach Auffassung der Bürgerrechtler nicht als ausreichendes Korrektiv erwiesen.
Deshalb setzt sich der AKJuR für einen Justiz-Ombudsmann ein, an den Betroffene von Fehlentscheidungen sich zusätzlich wenden können. Auch fordert er, Fälle von Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch tatsächlich zu ahnden. Bislang ist eine Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung im Amt nahezu unmöglich.
Nach Auffassung des AKJuR haben sich strukturelle Mängel in die Arbeit der deutschen Justiz eingeschlichen. Mit dem Forderungspapier möchten die mittelhessischen Bürgerrechtler einen Finger in diese Wunden legen und so dazu beitragen, strukturelle Mängel zu beheben.
Auch wenn die Zahl der Fehlurteile sicherlich gering ist, so hat doch jeder einzelne Fehler in diesem Bereich gravierende Folgen. Deswegen ist nach Auffassung des HU-Ortsverbands Marburg eine Reform der Justiz hin zu mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Bürgerbeteiligung dringend geboten.
Franz-Josef Hanke