Protest gegen rechtswidriges Verhalten von Polizeibeamten bei der Demonstration gegen die sogenannte „Deutschlandtour“ der NPD am Samstag (4. Autust) auf dem Messeplatz Afföller in Maarburg erhebt die Humanistische Union (HU). Polizeibeamte haben den Rechtsanwalt Tronje Döhmer dort bei der Ausübung seines Berufs behindert, indem sie Beweis sichernde Fotos beschlagnahmt haben, die Polizeikräfte bei rechtswidrigem anlasslosen Videografieren antifaschistischer Gegendemonstranten zeigen.
14 Vertretern der NPD standen bei der Veranstaltung knapp 500 demokratische Gegendemonstranten gegenübr. Trotz des allseits als friedlich bezeichneten Verlaufs der Gegendemonstration wurden deren Teilnehmer von Polizeikräften systematisch mit Videokameras erfasst.
Nach Döhmers Einschätzung waren dabei ab spätestens 11 Uhr mindestens sieben Polizeikameras im Einsatz. Um dieses rechtswidrige Vorgehen zu dokumentieren, machte der Anwalt seinerseits Aufnahmen von den filmenden Polizisten.
Versammlungsleiter Dr. Ulf Immelt vom Deutscchen Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Polizei sogar über Lautsprecher auf, das Filmen zu unterlassen. Döhmer sprach einzelne Polizisten an und wies sie darauf hin, dass eine anlasslose Videoaufzeichnung rechtswidrig ist.
Daraufhin forderten Polizeibeamte ihn schließlich auf, seine Kamera herauszugeben. Als er sich weigerte, wurde der Chip beschlagnahmt. Zur Begründung gaben die Polizisten an, der Bürgerrechtler habe Portraitaufnahmen von ihnen angefertigt und damit gegen den Paragraphen 33 des Kunsturhebergesetzes verstoßen.
„Das Vorgehen der Polizeiführung gegen mich bewerte ich als einen Angriff auf mich als Kundgebungsteilnehmer und als Rechtsanwalt, der an der Ausübung seines Berufes gehindert werden sollte“, erklärt Döhmer dazu. „Dazu gehört nämlich auch die Sicherung von Beweisen für rechtswidriges Verhalten von Polizeikräften anlässlich von Versammlungen, die unter dem Schutz von Artikel 8 des Grundgesetzes stehen. Der Vorwurf, ich hätte im Rahmen meiner Beweise sichernden Tätigkeit eine Straftat nach § 33 Kunsturhebergesetz begangen, entbehrt jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage.“
In dem Vorgehen der Polizeikräfte sieht die Humanistische Union Marburg vielmehr einen weiteren Versuch einer deutschen „Sicherheitsbehörde“, eigenes rechtswidriges Verhalten zu vertuschen. Deshalb fordert die HU Marburg die Behörde auf, die Aufnahmen Döhmers unverzüglich herauszugeben. Ebenso möchte die Bürgerrechtsorganisation sicherstellen, dass auch alle Bilder der vermutlich mindestens sieben – Polizeikameras für eine spätere rechtliche Bewertung des Polizeieinsatzes zur Verfügung stehen.
Zudem bittet die mittelhessische Regionalgliederung der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands darum, ihr entsprechende Dokumente zur Verfügung zu stellen. Fotos oder Videos von videografierenden Polizeibeamten nimmt die HU Marburg unter der e-Mail-Adresse dokumentation at buergerrechte-mittelhessen.de entgegen.
Abschließend verweist die HU Marburg auf die Möglichkeit einer Verknüpfung von Videobildern mit anderen Aufnahmen. Mit Hilfe moderner Software könnte die Polizei Gesichter von Demonstrierenden so bestimmten Personen zuordnen.
„Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit verbieteet aber eindeutig eine systematische Erfassung der Teilnehmer einer Protestveranstaltung, damit niemand Sorge haben muss, dieses Recht in Anspruch zu nehmen“, erklärte der Marburger HU-Vorsitzende Franz-Josef Hanke. „Diese Grundrechte sollte die Polizei eigentlich schützen.“
Dragan Pavlovic