„Geheimdienste vor Gericht“ war der Titel einer dreiteiligen Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) im Oktober 2016 in Berlin. Weitere Veranstalter waren die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) und der Chaos Computer Club (CCC).
Am 21. Oktober wurde der Film „Snowden“ von Regisseur Oliver Stone vorgeführt. Am 22. Oktober fand in der Humboldt-Universität zu Berlin der kulturpolitische Kongress „Forum Geheimdienste und Demokratie“ statt. Höhepunkt und Abschluss der Veranstaltung war die Inszenierung „Geheimdienste vor Gericht – eine Volksbeschwerde“ am Maxim Gorki Theater.
„Snowden“
Der Film „Snowden“ war als Vorgeschmack auf die Veranstaltung am Folgetag äußerst gelungen. Das unterhaltsame Drama erzählt die Lebensgeschichte des Whistleblowers Edward Snowden, der sich nach seiner Mitarbeit an geheimen Überwachungsprogrammen der Central Intelligence Agency (CIA) und der National Security Agency (NSA) aus moralischen Bedenken dazu entscheidet, die internationale Öffentlichkeit über die Machenschaften der US-Geheimdienste zu informieren. Als Konsequenz muss er sein luxuriöses Leben auf Hawaii hinter sich lassen, um im Exil unterzutauchen.
In der anschließenden Diskussionsrunde erklärte Annegret Falter vom Whistleblower-Netzwerk, wie die US-Regierung versucht, Snowden den Status eines Whistleblowers abzusprechen, um ihn als Spion, Kriminellen und Landesverräter zu diffamieren. Die Tatsache, dass die NSA in der Lage sei, durch eingeschleuste Software auch in verbündeten Ländern wie Japan oder Deutschland Kraftwerke und technische Infrastruktur abzuschalten, war die wohl überraschendste Information des Films und prägte die Diskussionsrunde.
Forum Geheimdienste und Demokratie
Das Forum eröffnete am Vormittag mit einem prominent besetzten Auftaktpodium. Im Anschluss daran fanden in fünf aufeinanderfolgenden Blöcken bis zu vier Panels gleichzeitig statt. Insgesamt konnten die Anwesenden so aus 17 Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden wählen. An den verschiedenen Panels nahmen insgesamt etwa 600 Interessierte teil.
Ein Organisationsmarktplatz mit Infoständen und Büchertischen, drei Ausstellungen (Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen, „Vergessene“ Geschichte – Berufsverbote. Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Versagen mit System), eine interaktive Cryptoparty sowie eine Kabarett-Aufführung und ein eigens komponierter Secret-Service-Song „Wissen, wer was Macht“ rundeten das vielfältige Programm ab.
Auftaktpodium: Politik und Geheimdienste in unsicheren Zeiten
In seiner Eröffnungsrede zum Forum kritisierte der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union Werner Koep-Kerstin das am Vortag vom Bundestag verabschiedete BND-Gesetz. Es legalisiere alle illegalen Machenschaften, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) in letzter Zeit nachgewiesen wurden.
Im Anschluss gaben Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg (Humanistische Union), der pensionierte Bundesverwaltungsrichter Dr. Kurt Graulich, LINKEN-Politikerin Martina Renner sowie Journalist Christian Rath einen Überblick über den öffentlichen Diskurs zu Geheimdiensten und deren Kontrolle durch die Parlamente. Insbesondere wurde der Nutzen der Nachrichtendienste im Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Frage gestellt.
Graulich war vom Bundeskanzleramt eingesetzt worden, um die Selektoren der NSA zu überprüfen, mit denen der BND Milliarden von Daten durchleuchtet hatte. Er plädierte dafür, die Geheimdienste unter eine stärkere parlamentarische Kontrolle zu stellen. Allerdings wies er auch auf den Nutzen solcher Behörden hin.
Renner hingegen argumentierte mit Hinweis auf die begangenen Brandanschläge auf zum Teil bewohnte Flüchtlingsheime, dass keiner dieser Anschläge durch die Geheimdienste und deren Überwachungsmaßnahmen verhindert wurde. „Die Geheimdienste schützen uns nicht vor Terrorismus“, erklärte Müller-Heidelberg. „Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.“
Chronik der Skandale des V-Leute-Einsatzes
Zu äußerst umstrittenen Einsätzen sogenannter V-Leute debattierte der Journalist Franz-Josef Hanke (Humanistische Union) mit Jerzy Montag, ehemaliger Sonderermittler des deutschen Bundestags zur Aufklärung des plötzlichen Todes des V-Mannes „Corelli“, sowie mit Winfried Ridder, ehemaliger Referatsleiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV).
Bei sogenannten V-Leuten handelt es sich um vom BfV angeheuerte Informant/innen, die in vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen tätig sind. Hanke wies darauf hin, dass insbesondere Neonazi-Organisationen oft maßgeblich durch V-Leute betrieben und durch die bis zu sechsstelligen Honorare des BfV mitfinanziert worden seien.
Ende 2014 starb der V-Mann Thomas Richter alias „Corelli“ im Alter von 39 Jahren kurz vor einer geplanten Vernehmung zu einer NSU-CD angeblich an einer – bis zu diesem Zeitpunkt unentdeckten – Diabeteserkrankung. Daraufhin wurde Montag vom Parlament als Sonderermittler mit dem Auftrag eingesetzt, alle Umstände seines Todes zu untersuchen.
„V-Mann-Einsätze sind von Skandalen geprägt, können aber auch Erfolge verbuchen“, relativierte Montag. Er habe keinen Anhaltspunkt finden können, der eine Fremdeinwirkung beweist. Mit Sicherheit ausschließen könne er sie allerdings auch nicht.
Nach Abschluss seiner ersten Ermittlung tauchten im BfV Handys auf, die Montag nie vorgelegt worden waren. Daraufhin erhielt er einen zweiten Untersuchungsauftrag, um diese Handys auf weitere Hinweise auszuwerten. Auf dem Podium fasste Montag diese Umstände in einer harschen Kritik an den Organisationsstrukturen im BfV zusammen. Er hatte vorgeschlagen, die Handys nach Gebrauch mit einem Hammer zu zerstören. Mittlerweile sei das auch Standard im BfV.
Ridder kam zu dem Schluss: „Der Einsatz von V-Männern ist nicht verantwortbar, da sie immer Doppelagenten sind“. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen sei der Einsatz von V-Leuten überhaupt vertretbar. Diesem Fazit schloss sich auch Montag an.
Schützt der Verfassungsschutz die Verfassung?
„Schützt der Verfassungsschutz die Verfassung?“ Diese Frage diskutierten der Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, der Rechtsanwalt und Publizist Dr. Rolf Gössner, der Rechtsanwalt Udo Kauß, die Vorsitzende der VVN-BdA Cornelia Kerth und der ehemalige BfV-Referatsleiter Winfried Ridder.
Geheimdienste seien ein Fremdkörper im Demokratischen Staat, erklärte Müller-Heidelberg. Eine demokratische Kontrolle der Dienste sei unmöglich.
Seiner – durch den Namen vorgegebenen – Aufgabe, die Verfassung zu schützen, werde der Inlandsgeheimdienst nicht gerecht. Vielmehr habe der Verfassungsschutz in der Affäre um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) wiederholt Akten geschreddert und die Aufklärung der Mordserie behindert. Trotz dieser Vertuschung sei der Inlandsgeheimdienst jedoch gestärkt aus der NSU-Affäre hervorgegangen.
Gössner berichtete von seiner fast 40 Jahre andauernden rechtswidrigen Bespitzelung durch den Verfassungsschutz. Selbst als stellvertretender Verfassungsrichter des Bundeslands Bremen wurde er noch „beobachtet“.
Sein Anwalt Udo Kauß hat Gössner erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Ihm gelang die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Überwachung sowie die Verpflichtung des Verfassungsschutzes zur Löschung aller Daten.
Die jahrzehntelange Überwachung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) führte ihre Vorsitzende Cornelia Kerth auf die angebliche Steuerung dieses Verbands durch Kommunisten zurück. Bis heute werde die VVN-BdA in einigen Bundesländern vom Verfassungsschutz „beobachtet“.
Ridder hält den Verfassungsschutz trotz vieler Missstände für notwendig. In der Vergangenheit habe das BfV gravierende Fehler begangen und sei mit vielen Maßnahmen weit über das Ziel hinaus geschossen. Ein demokratisch kontrollierter Verfassungsschutz jedoch könne die Gesellschaft vor Gefahren wie Terrorismus und organisierter Kriminalität schützen. Ausländische Partnerdienste benötigten schließlich auch einen Ansprechpartner, dem sie geheime Informationen übermitteln könnten.
Dem hielt Müller-Heidelberg entgegen, dass Verfolgung und Verhinderung von Straftaten klassische Aufgaben der Polizei seien. Dafür bedürfe es keines Inlandsgeheimdienstes. Ausländische Geheimdienste könnten einschlägige Erkenntnisse auch dem Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln.
Der Globale Drohnenkrieg und die Rolle der Geheimdienste
„Die CIA hat keine Lizenz zum Töten“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Peter Becker von der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) im Gespräch mit dem IALANA-Geschäftsführer Reiner Braun. „Nur Kombattanten dürfen töten, Geheimdienste dürfen es nicht“. Da der Tod von Zivilisten bei einem Drohnenkrieg unvermeidbar sei, sei er illegal, erklärte Becker weiter.
Dass die USA dennoch weiter am Drohnenkrieg festhalten, begründet die US-Regierung nach Becker mit einer „gedehnten Auslegung“ des Internationalen Rechts. Deutschland sei allerdings an Artikel 25 des Grundgesetzes gebunden, der die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts als bindendes Bundesrecht vorsieht. Deshalb empörte sich Becker über die deutsche Beteiligung am Drohnenkrieg durch die Nutzung der US-Militärbasis in Ramstein und die Weitergabe von Daten an US-Geheimdienste. Ohne den Standort auf deutschem Boden wäre der Drohnenkrieg der USA unmöglich, meinte er.
Klagen vor deutschen Gerichten stießen oft auf hanebüchene Gegenargumente, kommentierte Becker. Den USA zu widersprechen, gehöre sich einfach nicht, sei die zugrundeliegende Haltung vieler Richter.
Defizite der Geheimdienstkontrolle und der BND-Reformgesetzentwurf
Das am 21. Oktober verabschiedete BND-Reformgesetz stand im Mittelpunkt der Diskussion zwischen Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen (RoG) und der LINKEN-Bundestagsabgeordneten Martina Renner. Moderator Prof. Dr. Martin Kutscha kritisierte das Gesetz als Versuch, alle bisher rechtswidrigen Praktiken des BND zu legalisieren: „Das BND-Gesetz liefert die Ermächtigungsgrundlage zur unkontrollierten Massenerhebung von Daten.“ Grund- und Menschenrechte gelten für deutsche Behörden jedoch auch außerhalb der Landesgrenzen, betonte er.
Mihr kritisierte die mögliche Ausspähung von Journalisten durch den BND. Das sei ein gefundenes Fressen für diktatorische Regimes: „Medien anderer – weniger demokratischer – Länder zeigen, dass sich einige diebisch über die Vorlage freuen.“
Die im Gesetz vorgesehene Berufung eines Geheimdienstbeauftragten als Kontrolleur empfand Renner als Entmachtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Die Informationspraxis der Geheimdienste gegenüber dem Kontrollgremium erfordere allerdings unbedingt eine Änderung. In diesem Zusammenhang sprach die thüringische Abgeordnete die Hoffnung aus, dass es auch einen „deutschen Snowden“ geben werde.
Verfassungsschutz und Berufsverbote
In der letzten Diskussionsrunde sprachen die Journalistin und Gewerkschafterin Renate Bastian, die von einem Berufsverbot betroffene Lehrerin Silvia Gingold und Rechtsanwalt Dr. Peter Becker mit dem Journalisten Jens Bertrams über Berufsverbote. Durch den Radikalenerlass von 1972 wurde vor der Verbeamtung grundsätzlich eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz gestellt, ob der jeweilige Bewerber die Gewähr für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) biete.
Renate Bastian schilderte den Fall
ihres Ehemanns Herbert. Der Postbote war 1984 aus dem Dienst entlassen worden, nachdem er als Vertreter der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) ins Stadtparlament von Marburg gewählt worden war. „Nie konnte man Herbert Bastian etwas Strafwürdiges oder Verfassungsfeindliches vorwerfen“, betonte sie.
Dennoch wurden seine Pensionsansprüche gestrichen. Jahrelang war seine Familie auf solidarische Unterstützung angewiesen. Erst 1989 verkündete der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker einen Gnadenerlass, durch den Bastian wieder in sein Amt eingesetzt wurde.
Silvia Gingold stammt aus einer jüdisch-kommunistischen Familie. Ihr Vater Peter Gingold floh vor den Nazis nach Frankreich und schloss sich dort der Widerstandsbewegung „Résistance“ an. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wollte er sich in Frankfurt am Wiederaufbau eines neuen Deutschland beteiligen. Doch schon bald geriet er als Kommunist in Verruf.
Tochter Silvia erinnerte sich, wie 1956 nach dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) ihre Wohnung durchsucht und ihr Vater erneut in den Untergrund gedrängt wurde. Zudem wurde der jüdischen Familie die deutsche Staatsbürgerschaft wegen angeblich polnischer Großeltern entzogen.
Als Staatenlose wurde Silvia Gingold nach dem Referendariat nicht als Lehrerin eingestellt. Auf Fürsprache des französischen Sozialisten François Mitterrand wurde sie nach jahrelangen vergeblichen Versuchen schließlich als Angestellte in den Hessischen Schuldienst übernommen.
Eine Anfrage beim Verfassungsschutz ergab jüngst, dass sie immer noch bespitzelt wird. Offenbar sind Personen aus ihrem engsten Umfeld als Zuträger für den Verfassungsschutz aktiv. „Der Kreis der beteiligten Personen ist zeitlich und örtlich eng umgrenzt“, steht in den zu großen Teilen geschwärzten Akten. „Allein das Bekanntwerden des Berichts zu dieser Veranstaltung ließe leichte Rückschlüsse auf das nachrichtendienstliche Mittel zu.“
Ihr Anwalt Peter Becker reagierte immer noch fassungslos: „Ich bin sehr betroffen. Das ist eine Schande für unser Land.“ Der Begriff „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ sei während der Zeit des Radikalenerlasses niemals genau definiert worden.
Diese Gesinnungsschnüffelei und die letztendliche Ausgrenzung aus vielen Berufsfeldern seien nach Beckers Auffassung mit dem Grundgesetz absolut unvereinbar. Vielfach seien jedoch Richter an den Verfahren beteiligt gewesen, die eine Nazi-Vergangenheit hatten.
Geheimdienste vor Gericht – eine Volksbeschwerde
Den krönenden Abschluss der Veranstaltung bildete eine inszenierte Gerichtsverhandlung am Maxim Gorki Theater mit Experten des öffentlichen Lebens. Die Richter Manfred Krause, Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Dieter Deiseroth verhandelten über den Antrag der Journalistin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs Dr. Constanze Kurz auf Vernichtung ihrer Akten beim BND. Als Vertreter der Bundesregierung trat Dr. Rüdiger Söhnen auf.
Nachdem Kurz Dokumente vorlegen konnte, wonach der BND ihre Kommunikation ausgeforscht hat, bekundete Söhnen zunächst, sie könne nur auf illegale Weise in den Besitz dieser Akten gelangt sein. Deren Echtheit bestritt er jedoch nicht.
Als Sachverständiger wurde zunächst der Datenschützer Roland Schäfer befragt. Der Beamte bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) nannte insgesamt neun illegal errichtete Datensammlungen des BND, die dort bei einer Kontrolle gefunden wurden. Außerdem habe der BND in seiner Anlage in Bad Aibling kurz vor dem angekündigten Kontrolltermin größere Datenmengen vernichtet.
Zweiter Sachverständiger war Klaus Landefeld vom Internet-Branchenverband eco. In seiner Funktion als Beiratsmitglied des Frankfurter Internetknotens DE-CIX habe er häufig mit Anfragen der Geheimdienste zu tun. Bei der systematischen Ableitung von Daten am Knoten durch den BND könne nicht unterschieden werden, ob die Informationen deutsche Staatsbürger oder Ausländer betreffen. Der BND darf Deutsche jedoch nicht überwachen.
Letzter Sachverständiger war der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele. Aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums konnte er nur andeuten, dass der BND die Kontrolleure des Bundestags über wesentliche Maßnahmen wie das „Memorandum of Agreement“ nicht unterrichtet hat.
Dieser Vertrag ist Grundlage täglicher milliardenfacher Abschöpfung von Daten durch den BND und ihrer Weitergabe an die NSA. Ströbele machte deutlich, dass ihm kein einziger Fall bekannt sei, in dem der Bundesnachrichtendienst einen Terroranschlag verhindert hätte.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Daten von Constanze Kurz rechtswidrig sei. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass die gesetzlichen Grundlagen unvollkommen seien, zum Beispiel Verbandsklagen nicht zuließen und individuelle Klagen erschwerten. So müssten Kläger ihre eigene Betroffenheit nachweisen, was ihnen oft schlicht unmöglich gemacht wird.
Die Inszenierung wurde vom ausverkauften Haus mit langanhaltendem Beifall bedacht. „Geheimdienste vor Gericht“ hat dafür gesorgt, dass viele Geheimnisse der Geheimdienste nicht mehr ganz so geheim sind.
Marco Heinrich und Franz-Josef Hanke