Einen dicken Brief von der Arbeitsagentur erhalten in diesen Tagen mehr als 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Zwischen dem 19. Juli und Ende September verschickt die
Bundesagentur für Arbeit (BA) die Antragsformulare für das neue „Arbeitslosengeld II“. Mehr als 100 Fragen sollen Erwerbslose beantworten, die ab dem 1. Januar 2005 den Betrag von 345 Euro monatlich beziehen möchten.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hält diese Formulare für rechtswidrig. Doch wie können sich Erwerbslose gegen diese überdimensionierte Ausfragung wehren? Und welche Möglichkeiten gibt es, die drohende Verarmung von Millionen Menschen nach Inkrafttreten der sogenannten „Reformen“ unter dem Titel „Hartz IV“ zu verhindern?
Diese Fragen möchte eine gemeinsame Veranstaltung des Erwerbslosenkreises beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) , des ver.di-Erwerbslosenkreises Mittelhessen, des Vereins „AkademikerInnen-Solidarität Marburg“ (ASM) und des
Arbeitskreises „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“(ESBR) der Humanistischen Union (HU) beantworten. Die „Beratung zu Hartz IV und ALG II“ unter dem Titel „Menschenwürde, ade?“ findet am Montag (26. Juli) um 19.30 Uhr im Kulturladen KFZ an der Schulstraße 6 in Marburg statt.
Daran teilnehmen wird neben Martin Bongards (ver.di/DGB), Werner Schumacher(ASM) und Franz-Josef Hanke (HU) auch der Marburger Rechtsanwalt Dr. Peter Hauck-Scholz. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Datenschutzexperte gehört zu den Juristen, die 1987 vor dem Bundesverfassungsgericht das sogenannte „Volkszählungsurteil“ erstritten haben. Seither genießen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ein anerkanntes Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“.
Dieses Grundrecht wie auch die weiteren Bürgerrechte von Erwerbslosen und ihren Angehörigen möchte der HU-Ortsverband Marburg mit seiner Beteiligung an der Informations- und Diskussionsveranstaltung verteidigen.
Dragan Pavlovic