pm 12/04: „Kindesmissbrauch“ im Bielefelder Jugendamt – HU Marburg fordert unverzügliche Klärung

„Kinder gehören zu ihren Eltern. Dieser banale Satz muss leider gerade denen gesagt werden, die für das Kindeswohl von Amts wegen verantwortlich sind.“ Mit dieser Mahnung wendet sich der Marburger HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke an das Jugendamt Bielefeld.
In einer Bielefelder Jugendhilfeeinrichtung wird seit Anfang Oktober ein 12-jähriger Marburger festgehalten. Die Herausnahme aus der Familie geschah gegen den Willen seiner Mutter und trotz des eigenen Wunsches nach Rückkehr in die Heimatstadt Marburg.
Die Humanistische Union (HU) hält die Herausnahme von Kindern aus ihrer Familie nur in absoluten Ausnahmefällen für vertretbar. Aber auch in solchen Fällen muss das Kind nach Auffassung des HU-Ortsverbands Marburg in der Regel in seiner angestammten Umgebung bleiben. Deswegen verlangt die Bürgerrechtsorganisation die unverzügliche Überstellung des 12-jährigen Jungen von Bielefeld nach Marburg.
Seine Mutter ist seit gut einem Jahr erwerbslos. Die regelmäßigen Fahrten von Marburg nach Bielefeld stellen für sie nicht nur eine erhebliche psychische Belastung dar; sie plündern auch ihr – ohnehin knappes – Budget über Gebühr.
Die Marburger HU fordert das Familiengericht Bielefeld deswegen auf, den Jungen sofort zu seiner Mutter zurückbringen zu lassen. Ein – nach Einschätzung des HU Ortsvorsitzenden überaus schlampig erstelltes – Gutachten dürfe keinen Grund darstellen, Mutter und Kind gegen ihren gemeinsamen Willen voneinander zu trennen. In dem sogenannten „Gutachten“ hatte ein bekannter Bielefelder Psychiater die Familiensituation völlig inkorrekt dargestellt. Weite Teile des sogenannten „Gutachtens“ bestanden aus Abschriften längerer Passsagen von Schreiben des Jugendamtes Bielefeld.
Der Marburger Bürgerrechtler hat sich eingehend mit der persönlichen Situation der Familie beschäftigt. Auch den 12-jährigen Sohn hat er bei einem Besuch in Marburg kennengelernt. Ihm ist nicht verständlich, wie ein „wildgewordener Bielefelder Beamter die Menschenrechte einer Familie ohne Einschränkungen einfach mit den Stiefeln der Vorurteile gegen ausländische Mitbürger treten kann.“
Die Mutter stammt aus einem europäischen Land. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und spricht Deutsch als ihre Muttersprache. Ihre Impulsivität entspricht nach Einschätzung des HU-Ortsvorsitzenden allein dem Temperament von südländischen Menschen.
Selbst wenn – wie das „Gutachten“ ohne nähere Kenntnis der Betroffenen behauptet – die Mutter psychisch krank wäre, wäre auch dies kein Grund für eine Verletzung ihrer Menschenrechte. Die Humanistische Union muss aber leider häufiger feststellen, dass Menschen für krank erklärt werden, die sich gegen Willkürakte von Behörden standhaft wehren.
„Bürgerechte sind unteilbar“, erklärte Hanke abschließend. „Beamte haben die Pflicht, ihnen Geltung zu verschaffen. Die HU fordert den Bielefelder Oberbürgermeister deshalb auf, den für eine Jugendhilfebehörde offenkundig ungeeigneten Beamten aus dieser Position zu entfernen und das Recht in seinem Zuständigkeitsbereich wiederherzustellen.“

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*