Für verfassungswidrig hält Dr. Peter Hauck-Scholz gleich mehrere Paragraphen im „Sozialgesetzbuch II“. Seine Positionen zu dem – unter dem Namen „Hartz IV“ bekannt gewordenen – Gesetz hat der Marburger Rechtsanwalt bei einer Veranstaltung am Montag (26. Juli) im Kulturladen KFZ bereits ausführlich dargelegt. Nun hat er seine Kritik weiter ausgearbeitet. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung wird er sie am Mittwoch (3. November) in Wetter erläutern.
Auf Einladung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und des Arbeitskreises „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) der Humanistischen Union (HU) referiert Hauck-Scholz ab 20 Uhr im Bürgerhaus Niederwetter.
Nach der Veranstaltung am 26. Juli hat der ESBR eine Liste von 24 Punkten zusammengestellt, in denen er einen unangemessenen Eingriff in die Bürgerrechte Erwerbsloser sieht.
Die – auch von Hauck-Scholz vorgetragene – Kritik an den 16-seitigen Antragsformularen für das „Arbeitslosengeld II“ hat das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich bestätigt. Nach einem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts müssen Antragstellerinnen und Antragsteller keine Angaben zu Mitbewohnern ihrer Wohngemeinschaft machen, wie es das Formular verlangt.
Der HU-Ortsverband Marburg geht nun davon aus, dass sich die Karlsruher Richter auch weitere Kritikpunkte an Regelungen von „Hartz IV“ zu eigen machen werden. Viele Juristinnen und Juristen teilen Hauck-Scholzens Bedenken gegen einzelne Regelungen des Gesetzes. Eine breite Protestbewegung hat sie auch in Marburg zwischen dem 23. August und dem 18. Oktober jeden Montagabend auf die Straße getragen.
Der ESBR wird sein Engagement gegen die unangemessene Maßregelung und Schikanierung Erwerbsloser auch weiterhin in geeigneter Weise fortführen. Dazu zählen Diskussions- und Informationsabende gemeinsam mit den anderen Veranstaltern der „Marburger Demos gegen Sozialabbau“ am Montag (15. November) und am Mittwoch (15. Dezember) ebenso wie der Aufruf zur Wahrnehmung begründeter Rechtspositionen.
„Hartz IV“ wurde mit heißer Nadel gestrickt. Die im „Sozialgesetzbuch II“ enthaltenen sogenannten „handwerklichen Fehler“, die die Verantwortlichen für diese Bürgerrechtseinschränkung bereits öffentlich zugegeben haben, hält die HU für nicht hinnehmbar. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sie die Betroffenen deswegen bei ihrer angemessenen Gegenwehr unterstützen.
Dragan Pavlovic