pm 20/04: Keine Zwangsarbeit in Marburg-Biedenkopf! – ESBR fordert Selbstverpflichtung des Kreises

Zur Übernahme des Beschlusses der Marburger Stadtverordnetenversammlung bezüglich besonderer Qualitätsanforderungen an „Ein-Euro-Jobs“ fordert die Humanistische Union (HU) den Landkreis Marburg-Biedenkopf auf. Das hat der HU-Arbeitskreis „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) am Mittwoch (20. Oktober) einstimmig beschlossen. Vor allem den Zwang zur Annahme derartiger „Arbeitsgelegenheiten“ hält die HU für unvereinbar mit dem Grundgesetz und dem Internationalen Völkerrecht.
Deswegen solle der Kreistag dem guten Beispiel der Stadt Marburg folgen und ebenfalls Anforderungen an die Qualität von „Ein-Euro-Jobs“ festlegen. Anbieter derartiger „Arbeitsgelegenheiten“ sollten sich verpflichten, den dort Beschäftigten die üblichen Arbeitnehmerrechte zu gewähren und niemanden gegen seinen Willen zu einer bestimmten Arbeit zwingen. Dies sei – so erklärte die HU – nach Artikel 12 des Grundgesetzes wie auch nach internationaler Übereinkunft der International Labour Organisation (ILO) ohnehin verboten.
Wenn schon Regelungen zu „Arbeitsgelegenheiten“ wie im „Sozialgesetzbuch II“ getroffen werden , wäre es nach Ansicht des ESBR Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, Regelungen zur Qualität von sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ zu treffen. Da diese aber nicht existieren, hat die Stadt Marburg im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung solche Anforderungen aufgestellt. Alle Anbieter von „Ein-Euro-Jobs“ im Stadtgebiet sollen diese Regeln einhalten.
Eine solche Forderung erhebt der ESBR auch gegenüber dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Antrag der PDS-Kreistagsfraktion geht dem ESBR dabei nicht weit genug. Die PDS will nur den Kreis selbst und die kreiseigenen Betriebe zur Einhaltung derartiger Standards verpflichten. Die HU hält aber auch die Festlegung dieser Standards für alle anderen Anbieter von „Ein-Euro-Jobs“ im Kreis für notwendig.
Eine Arbeitsverpflichtung sei nicht nur verfassungswidrig, meinen die Bürgerrechtler. Für die Betroffenen sei das auch unwürdig, weil sie den Entscheidungen ihres sogenannten „Fall-Managers“ bedingungslos ausgeliefert werden. Das Gefühl von Ohnmacht und die Angst vor problematischen Stellen auf „Ein-Euro“-Basis führe bei vielen Erwerbslosen schon jetzt zu Ohnmachtsgefühlen oder Wut.
Völlig klar sei zudem, dass von Zwangsverpflichteten keinerlei qualifizierte Leistung zu erwarten sei. So könnten soziale Einrichtungen nicht ernsthaft darauf bauen, ihre Personalprobleme mit „Ein-Euro-Jobs“ lösen zu können. Deswegen sei die Freiwilligkeit auch eine notwendige Bedingung für die Qualität der dort geleisteten Arbeit.
Zur Auswirkung der „Ein-Euro-Jobs“ auf die Arbeit im sozialen Bereich planen die Organisatoren der „Marburger Demo gegen Sozialabbau“ deswegen eine Diskussionsveranstaltung. Sie soll am Montag (15. November) um 19 Uhr im Hörsaalgebäude der Philipps-Universität in der Biegenstraße stattfinden. Die HU ruft alle Erwerbslosen zur Teilnahme an dieser Debatte auf.

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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