pm 17/07: Für Mindestlohn und Hartz-IV-Aufstockung – ESBR fordert 8,40 Euro pro Stunde und 150 Euro pro Monat

Karrikatur: Lurusa Gross
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„Die Forderung nach einem Mindestlohn ohne Angabe seiner Höhe ist ein Muster ohne Wert.“ Zu diesem Schluss kommt der Arbeitskreis „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) . Auf seiner Sitzung am Mittwoch (22. August) hat sich das sozialpolitische Gremium der Humanistischen Union (HU) in Marburg für einen Mindestlohn von mindestens 8,40 Euro ausgesprochen.

Die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestärken den ESBR in seiner Forderung. Am Dienstag (21.August) hatte die BA bekanntgegeben, dass die Zahl der sogenannten „Aufstocker“, die neben einem Arbeitslohn zudem noch Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, innerhalb eines Jahres um 28 Prozent gestiegen ist.

Die dramatisch steigende Verarmung in Deutschland könnte ein gesetzlich garantierter Mindestlohn nach Überzeugung des ESBR zumindest abbremsen. Trotz seiner wirtschaftlichen Stärke sei Deutschland innerhalb der Europäischen Union (EU) eines der Länder mit der größten Kinder-Armut. Mehr als zwei Millionen Kinder beziehen hierzulande bereits Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Dieses Problem könne ein gesetzlich garantierter Mindestlohn von 8,40 Euro pro Stunde verringern, meint der HU-Ortsverband Marburg. In zahlreichen europäischen Ländern existieren bereits derartige Mindestlöhne. Den Volkswirtschaften dieser Länder gehe es deswegen jedoch keineswegs schlechter als denen von EU-Staaten ohne Mindestlohn, bemerkte der ESBR. In jedem Fall gehe es den Menschen dort aber besser.

Die Ankoppelung der Forderung nach einem Mindestlohn an eine Erhöhung des Arbeitslosengelds II (ALG II) beispielsweise durch Bundessozialminister Franz Müntefering hält der ESBR zwar von der Logik her für vertretbar, doch kritisierte der Arbeitskreis die Forderung Münteferings wegen fehlender Angaben zur Höhe des geforderten Mindestlohns. Ein Mindestlohn mache nur dann Sinn, wenn er auch ein ausreichendes Arbeitseinkommen garantiere.

Eine deutliche Erhöhung des ALG II hält der ESBR für zwingend. Nach einer Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn hat der derzeitige Regelsatz schon vor den letzten Teuerungen nicht für eine ausgewogene Ernährung ausgereicht.

Angesichts von Überlegungen einiger Bundestagsabgeordneter, ihre Diäten um 9,4 Prozent zu erhöhen, fordert der ESBR eine Ankoppelung der Bezüge von Abgeordneten an Renten und Sozialleistungen. Dabei sollten die Anpassungen nicht prozentual und damit zugunsten der Reichen, sondern immer um genau den gleichen Festbetrag stattfinden. Aktuell schlägt der ESBR deswegen eine Erhöhung von ALG II, Renten und Abgeordneten-Diäten um 150 Euro monatlich vor.

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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