Um „Zivile Konfliktbearbeitung aus bürgerrechtlicher Sicht“ ging es im Vortrag des HU-Bundesvorsitzenden Werner Koep-Kerstin am Mittwoch (14. November) in Marburg. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Marburger WissenschaftlerInnen für Frieden und Abrüstungsforschung (AMW) hatte die Humanistische Union Marburg dazu eingeladen.
Nach der Vereinigung der Humanistischen Union (HU) mit der Gustav-Heinemann-Initiative (GHI) im Sommer 2009 gehört die Zivile Konfliktbearbeitung (ZKB) zu den Ressortthemen des Bundesvorstands der HU. Der Referent erläuterte, welche Bedeutung die Mitarbeit der Humanistischen Union in der „Plattform Zivile Konfliktbearbeitung“ für die Beschäftigung mit Fragen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung hat. Zur Plattform gehören mehr als 80 Organisationen und Gruppen aus Friedensarbeit, Konfliktbearbeitung und Mediation, Menschenrechts- und Entwicklungszusammenarbeit sowie 130 Einzelpersönlichkeiten.
Der Vertreter der HU beschrieb die Grundlagen des Konzepts Ziviler Konfliktbearbeitung (ZKB) und machte deren Methoden in Anlehnung an Prof. Anne Margret Birckenbach von der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) am Beispiel Syriens in der Frühphase des Konflikts anschaulich. Im Überblick schilderte er die Entwicklung der ZKB in Deutschland von einem Nischendasein noch in den 90er Jahren zu einem inzwischen im parlamentarischen und Regierungs-Handeln zumindest präsenten Politikprinzip. Meilensteine dorthin waren der Aktionsplan der Bundesregierung von 2004 und die Bildung eines neuen Unterausschusses des Auswärtigen Ausschusses im März 2010 mit der Bezeichnung „Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“.
Positive Ansätze zur Einlösung des Anspruchs einer „kohärenten“ deutschen Friedenspolitik, die als politische Querschnittsaufgabe begriffen wird, skizzierte Koep-Kerstin ebenso wie die Defizite. Er beklagte eine mangelnde finanzielle und personelle Unterlegung der ZKB im Vergleich zum Militäraufwand.
Demnach liegen die Aufwendungen für zivile Maßnahmen im weiteren Sinne im Entwurf des Bundeshaushaltes 2013 bei rund 1,2 Milliarden Euro, während der Verteidigungshaushalt die Rekordhöhe von rund 33 Milliarden Euro erreicht. Die im Haushalt des Auswärtigen Amtes im Titel „Zivile Krisenprävention und friedenserhaltende Maßnahmen“ zur Verfügung stehenden Mittel schwanken seit Jahren um die 100 Millionen Euro.
„Es ist keine dynamische Entwicklung erkennbar, die ansatzweise für einen Paradigmenwechsel in Richtung Vorrang für Zivil spricht“, erklärte Koep-Kerstin. Konfliktbearbeitung ohne Gewalt habe ihr Potential bei weitem nicht ausgeschöpft. Ein Grund dafür sei, dasl Politik und Militär zu oft und zu schnell bei der Intervention in Konflikte nach Gewaltmitteln greifen.
Naomi Fenner/ Werner Koep-Kerstin