Zinsvorteile als steuerpflichtiges Einkommen deklariert, Herr Bundespräsident? – Die Legende von der Transparenz …

Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland zinslose oder zinsgünstige Darle­hen mit einem nicht marktgerechten Zinssatz erhalten, müssen für die sich daraus er­gebenen Zuwendungen und finanziellen Vorteile nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 27.10.2010 – II R 37/09; BFH, Beschluss vom 12.09.2011 – VIII B 70/09) Steuern zahlen. Das war schon so, als Bundespräsident Christian Wulff in Niedersachsen Minis­terpräsident und damit auch oberster Chef des Finanzministeriums dieses Bundeslan­des gewesen ist.

Bürger, denen solche Zinsvorteile zuteil geworden sind, werden in der Regel von den lokalen Finanzämtern gnadenlos verfolgt und mit zum Teil ruinösen Steuernachfor­derungen überzogen. Geben steuerpflichtige Normalbürger das zusätzliche – fiktive – Einkommen aus zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen in der Einkommenssteuererklärung nicht an, so kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine vorsätzliche Steu­erhinterziehung im Sinne von Paragraph 370 der Abgabenordnung (AO) zu bejahen sein.

Daraus ergeben sich Fragen, die die bundesdeutsche Politiker-Elite rasch be­antworten sollte:

Wie sehen die Einkommenssteuererklärungen der Eheleute Wulff für die Jahre 2008, 2009, 2010 und 2011 aus?

Sind die Zinsvorteile des Privatkredits der Ehefrau des Unternehmer­freundes und des noch günstigeren BW-Kredits in diesen Einkommenssteuererklärungen als Einnahmen deklariert worden?

Haben die Eheleute inzwischen eine Selbstanzeige gemäß Paragraph 371 AO bei dem für sie zuständigen Finanzamt eingereicht?

Leitete die für die Eheleute Wulff zuständige Steuerfahndungsstelle aufgrund der öf­fentlichen Berichterstattung pflichtgemäß ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein?

Wollen sich die Eheleute Wulff ernsthaft darauf berufen, nicht gewusst zu haben, dass die fiktiven Einnahmen aus zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen steuerpflichtiges Einkommen sind?

Der Bürger fragt sich unterdessen, von welchen Wesen die Bundeskanzlerin geritten wird, dass sie weiterhin meint, einem für dieses Amt untauglichen Menschen den Rücken stärken zu müssen. Hat sie die Schuhe nicht gesehen, die Bürger dem noch amtierenden Bundespräsidenten vor seinem Schloss Bellevue zeigen mussten?

Tronje Döhmer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*