Bürger, denen solche Zinsvorteile zuteil geworden sind, werden in der Regel von den lokalen Finanzämtern gnadenlos verfolgt und mit zum Teil ruinösen Steuernachforderungen überzogen. Geben steuerpflichtige Normalbürger das zusätzliche – fiktive – Einkommen aus zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen in der Einkommenssteuererklärung nicht an, so kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine vorsätzliche Steuerhinterziehung im Sinne von Paragraph 370 der Abgabenordnung (AO) zu bejahen sein.
Daraus ergeben sich Fragen, die die bundesdeutsche Politiker-Elite rasch beantworten sollte:
Wie sehen die Einkommenssteuererklärungen der Eheleute Wulff für die Jahre 2008, 2009, 2010 und 2011 aus?
Sind die Zinsvorteile des Privatkredits der Ehefrau des Unternehmerfreundes und des noch günstigeren BW-Kredits in diesen Einkommenssteuererklärungen als Einnahmen deklariert worden?
Haben die Eheleute inzwischen eine Selbstanzeige gemäß Paragraph 371 AO bei dem für sie zuständigen Finanzamt eingereicht?
Leitete die für die Eheleute Wulff zuständige Steuerfahndungsstelle aufgrund der öffentlichen Berichterstattung pflichtgemäß ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein?
Wollen sich die Eheleute Wulff ernsthaft darauf berufen, nicht gewusst zu haben, dass die fiktiven Einnahmen aus zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen steuerpflichtiges Einkommen sind?
Der Bürger fragt sich unterdessen, von welchen Wesen die Bundeskanzlerin geritten wird, dass sie weiterhin meint, einem für dieses Amt untauglichen Menschen den Rücken stärken zu müssen. Hat sie die Schuhe nicht gesehen, die Bürger dem noch amtierenden Bundespräsidenten vor seinem Schloss Bellevue zeigen mussten?